In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe. Weder auf Bundesebene noch auf Länderebene existieren spezifische Regelungen zur Mittagszeit. Die Ruhezeiten werden stattdessen durch Satzungen der Kommunen oder Gemeinden festgelegt. Diese variieren, aber in der Regel sind Ruhezeiten werktags zwischen 13 und 15 Uhr festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nur für Privatpersonen bindend sind. Gewerbetreibende, Handwerker und Gastronomiebetriebe unterliegen nationalen und landesweiten Gesetzen und Verordnungen zum Lärmschutz.

Die Lärmschutzverordnung in NRW sorgt dafür, dass die Arbeitsruhe und Ruhezeiten am Mittag angemessen geschützt werden. Obwohl es keine spezifischen Vorgaben zur Mittagspause in NRW gibt, ist es wichtig, auf Rücksichtnahme und Respekt gegenüber den Mitmenschen zu achten. Die Regelungen zur Mittagsruhe können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich über die jeweiligen örtlichen Regelungen zu informieren.

Im nächsten Abschnitt werfen wir einen genaueren Blick auf die gesetzlichen Vorgaben und lokalen Regelungen zu den Ruhezeiten in NRW.

Ruhezeiten in NRW: Gesetzliche Vorgaben und lokale Regelungen

Es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung für die Ruhezeiten in Deutschland. Die Ruhezeiten variieren je nach Bundesland und können durch kommunale Satzungen ergänzt werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe, sondern die Ruhezeiten orientieren sich an den örtlichen Satzungen der Kommunen. Diese legen fest, wann es in der Mittagszeit ruhig sein sollte.

Die Ruhezeiten in NRW können daher von Ort zu Ort unterschiedlich sein, da jede Kommune ihre eigenen Regelungen hat. Es ist wichtig, die örtliche Satzung zu überprüfen, um die genauen Ruhezeiten einzuhalten und Konflikte zu vermeiden.

Die Ruhezeiten dienen dem Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelästigungen und sollen ein Mindestmaß an Ruhe und Erholung gewährleisten. Durch die lokale Festlegung der Ruhezeiten können die Bedürfnisse und Gegebenheiten vor Ort besser berücksichtigt werden.

Gesetzliche Vorgaben

Obwohl es in NRW keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe gibt, gelten dennoch bestimmte allgemeine Bestimmungen in Bezug auf Ruhezeiten. Gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind zwischen 22 Uhr und 6 Uhr allgemeine Nachtruhezeiten festgelegt, in denen die Ruhe besonders geschützt ist.

Zusätzlich zu den allgemeinen Ruhezeiten können einzelne Gemeinden oder Kreise auch spezifische Regelungen erlassen, um den Lärmschutz weiter zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, sich über die örtlichen Ruhezeiten und etwaige Sonderregelungen zu informieren.

Lokale Regelungen

Die lokalen Regelungen in NRW können je nach Kommune variieren. In einigen Städten und Gemeinden kann es beispielsweise eine Mittagsruhe von 13 Uhr bis 15 Uhr geben, während in anderen Orten keine spezifische Mittagsruhe vorgesehen ist.

Um sicherzustellen, dass keine Ruhestörung stattfindet und die Ruhezeiten eingehalten werden, ist es ratsam, sich über die konkreten Regelungen vor Ort zu informieren. Dies kann oft über die Website der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen, wo die örtlichen Satzungen und Regelungen einsehbar sind.

Im Falle von Konflikten oder Lärmbelästigung ist es empfehlenswert, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und bei Bedarf die zuständigen Behörden zu kontaktieren, um eine Lösung zu finden.

Ruhezeiten in Deutschland: Regelungen und Hintergrundinformationen

Es gibt kein bundesweit einheitliches Gesetz, das die Ruhezeiten in Deutschland regelt. Die Regelungen für Ruhezeiten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In einigen Bundesländern gibt es keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe. Die Ruhezeiten können auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es ist wichtig, die örtlichen Regelungen zu beachten und sich über eventuelle Ausnahmen und Sonderregelungen zu informieren.

Die Lärmverordnung in Deutschland

Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigenen Regelungen zum Thema Ruhezeiten. Diese Regelungen sind in Lärmverordnungen festgelegt, die den Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigung gewährleisten sollen. Die Lärmverordnungen regeln sowohl die Ruhezeiten tagsüber als auch die Nachtruhe. Sie legen fest, zu welchen Zeiten bestimmte Lärmbelästigungen vermieden oder minimiert werden müssen.

Generell sind die Ruhezeiten in Deutschland in den meisten Bundesländern werktags zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig geschützt. Diese Zeiten können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Einige Bundesländer haben zusätzlich zur nächtlichen Ruhezeit auch eine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe.

Die gesetzlich geregelte Mittagsruhe in Deutschland

Obwohl es in einigen Bundesländern keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe gibt, haben andere Bundesländer spezifische Regelungen eingeführt. Die Mittagsruhe ist eine Zeit, in der es ruhig sein sollte, um den Anwohnern eine Pause zu ermöglichen und sie vor Lärmbelästigung zu schützen.

Ein Beispiel für ein Bundesland mit gesetzlich geregelten Mittagsruhezeiten ist Bayern. Hier gelten werktags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr umfassende Ruhezeiten. Während dieser Zeit sollten keine lauten Arbeiten oder Geräusche stattfinden, um eine angenehme und ruhige Atmosphäre zu gewährleisten.

Individuelle Regelungen je nach Gemeinde

Neben den bundeslandspezifischen Regelungen können auch einzelne Gemeinden oder Städte zusätzliche Ruhezeiten festlegen. Es ist wichtig, die örtlichen Regelungen zu kennen und zu beachten, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.

Daher ist es ratsam, sich vor dem Durchführen von lauten Tätigkeiten, wie zum Beispiel Heimwerken, Gartenarbeiten oder lauter Musik, über die örtlichen Regelungen zu informieren. Diese Informationen sind normalerweise auf der Website der Gemeinde oder im Ordnungsamt verfügbar.

Zusammenfassung der Regelungen zu Ruhezeiten in Deutschland

Die Ruhezeiten in Deutschland sind nicht einheitlich geregelt und variieren von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer haben spezifische Mittagsruhezeiten festgelegt, während es in anderen keine gesetzliche Mittagsruhe gibt. Die Ruhezeiten können auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Es ist wichtig, die örtlichen Regelungen zu beachten und sich über eventuelle Ausnahmen und Sonderregelungen zu informieren, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.

Bundesland Gesetzlich geregelte Mittagsruhe
Bayern werktags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Hamburg keine gesetzliche Mittagsruhe
Baden-Württemberg gesetzliche Mittagsruhe in einigen Gemeinden
Hessen keine gesetzliche Mittagsruhe

Ruhestörung und Bußgelder: Was droht bei Verstößen gegen die Ruhezeiten?

Ruhestörungen stellen in Nordrhein-Westfalen eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten können Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe der Bußgelder kann je nach Art des Verstoßes variieren. Insbesondere bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhezeit an Werk-, Sonn- und Feiertagen können in NRW Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Verstöße gegen die Geräte- und Maschinengeräuscheverordnung können noch drastischere Geldbußen nach sich ziehen. In einigen Fällen können sogar Strafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bußgelder nicht nur für Privatpersonen gelten, sondern auch für Gewerbebetriebe, Handwerker und Gastronomiebetriebe.

Wiederholte Verstöße gegen die Ruhezeiten können weitere rechtliche Konsequenzen haben. Wenn ein Mieter wiederholt die Ruhezeiten missachtet, kann dies zur Kündigung des Mietvertrags führen. Es ist daher ratsam, die geltenden Ruhezeiten einzuhalten und darauf zu achten, dass keine Ruhestörungen verursacht werden.

Um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Ruhezeiten zu vermeiden, ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen und Gesetze in Nordrhein-Westfalen zu informieren. Eine gute Kenntnis der örtlichen Vorschriften und Satzungen kann dabei helfen, Ruhestörungen zu vermeiden und mögliche Strafen zu umgehen.

Strafen bei Ruhestörung in NRW:

Verstoß Bußgeld
Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit an Werk-, Sonn- und Feiertagen Bis zu 5.000 Euro
Verstoß gegen die Geräte- und Maschinengeräuscheverordnung Bis zu 50.000 Euro

Die Tabelle zeigt die möglichen Bußgelder bei Verstößen gegen die Ruhezeiten in Nordrhein-Westfalen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ausnahmen von den Ruhezeiten: Spezielle Regelungen in NRW

In Nordrhein-Westfalen gelten bestimmte Ausnahmen von den generellen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr. Diese Ausnahmen betreffen verschiedene Bereiche und Situationen.

1. Gewerbliche Ausnahmen von den Ruhezeiten

Für bestimmte gewerbliche Aktivitäten gelten spezielle Regelungen, die Ausnahmen von den Ruhezeiten ermöglichen. Zum Beispiel können Ernte- und Bestellarbeiten eine Stunde vor der üblichen Nachtruhe sowie eine Stunde danach durchgeführt werden. Diese Regelung gilt in NRW von 23 bis 5 Uhr. Gewerbetreibende sollten jedoch beachten, dass diese Ausnahmen gesetzlich geregelt sind und bestimmten Voraussetzungen unterliegen.

2. Ruhezeiten in der Außengastronomie

In der Außengastronomie können die Ruhezeiten flexibler gehandhabt werden. Der Beginn der Nachtruhe kann auf Mitternacht verschoben werden, wobei die Gemeinde den Startzeitpunkt auf 22 Uhr vorverlegen kann. Diese Regelung ermöglicht eine längere Nutzung von Außenbereichen gastronomischer Betriebe, solange keine wesentlichen Beeinträchtigungen für Anwohner entstehen.

3. Ausnahmen im Notfall

In Notfällen gelten grundsätzlich keine spezifischen Ruhezeiten. Wenn dringende Maßnahmen erforderlich sind, um Menschenleben zu retten oder Sachschäden zu verhindern, können Ausnahmen von den Ruhezeiten gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Ausnahmen nur in wirklich begründeten Notfällen gerechtfertigt sind.

Die Ausnahmen von den Ruhezeiten in NRW ermöglichen eine gewisse Flexibilität in bestimmten Situationen. Gewerbliche Aktivitäten, die Landwirtschaft und die Außengastronomie können von den üblichen Ruhezeiten abweichen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Notfall gelten keine spezifischen Ruhezeiten, um schnelles Handeln zu ermöglichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen keine unbegrenzte Lärmfreiheit bedeuten und immer darauf geachtet werden sollte, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft entstehen.

Kinderlärm und Ruhezeiten in NRW

Gemäß dem Landesimmissionsschutz-Gesetz in NRW gilt Kinderlärm nicht als Ruhestörung. Kinderlärm und Babyschreie werden als notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung betrachtet und sind sozialadäquat und zumutbar. Es gibt keine gesetzlichen Grenz- und Richtwerte für die Lautstärke von Kinderlärm. Es ist wichtig zu beachten, dass auch der Mietvertrag und die Hausordnung strengere Regelungen hinsichtlich Kinderlärm vorschreiben können.

Die Akzeptanz und Toleranz für Kinderlärm in der Gesellschaft ist wichtig, da Kinder ihre Umgebung entdecken und ihre Entwicklung durch aktiven Spiel- und Bewegungsdrang vorantreiben. Das Gesetz erkennt die natürlichen Bedürfnisse und Aktivitäten von Kindern an und schützt sie vor übermäßiger Regulierung. Es ist jedoch auch wichtig, dass Eltern und Erziehungsberechtigte dafür sorgen, dass der Lärmpegel angemessen ist und keine Nachbarn oder Mitbewohner gestört werden.

Zusätzlicher Schutz vor Kinderlärm

Obwohl Kinderlärm rechtlich geschützt ist, können Vermieter und Eigentümer von Wohnungen oder Gemeinden zusätzliche Regelungen zum Schutz vor Lärmbelästigung in der Hausordnung oder im Mietvertrag aufnehmen. Dies kann beispielsweise Ruhezeiten festlegen, in denen der Lärmpegel reduziert werden sollte, um die Nachtruhe der anderen Bewohner nicht zu stören. Es empfiehlt sich, die individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu prüfen und Kindern beizubringen, auf Rücksichtnahme und angemessene Lautstärke zu achten.

Mögliche Ausnahmen

In einigen Fällen kann es Ausnahmen von den Schutzbestimmungen für Kinderlärm geben. Zum Beispiel können besondere Umstände wie dringende medizinische Notfälle oder Arbeiten an Haus oder Wohnung temporäre Abweichungen von den Ruhezeiten erfordern. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden, solche Ausnahmen zu genehmigen und sicherzustellen, dass die Beeinträchtigung für Nachbarn und Mitbewohner minimal ist.

Es ist wichtig zu betonen, dass Kinderlärm und der Schutz vor Lärmbelästigung ein ausgewogenes Verhältnis erfordern. Kinder sollten die Möglichkeit haben, sich frei und spielerisch zu entfalten, während gleichzeitig die Bedürfnisse und Rechte anderer gewahrt werden. Eine offene Kommunikation und das Bemühen, nachbarschaftliche Harmonie zu erreichen, sind Schlüsselaspekte, um Konflikte aufgrund von Lärm zu vermeiden oder zu minimieren.

Gesetz Gilt für Ausnahmen
Landesimmissionsschutz-Gesetz NRW Kinderlärm und Babyschreie Keine
Mietvertrag, Hausordnung Kinderlärm in Wohnungen Individuelle Regelungen möglich

Was tun bei Ruhestörung? Anlaufstellen und Vorgehensweise in NRW

Wenn Sie von Ruhestörung betroffen sind, gibt es verschiedene Anlaufstellen und Vorgehensweisen, die Ihnen helfen können, das Problem zu lösen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

Schritt 1: Lärmquelle ansprechen

Die erste Anlaufstelle sollte immer die Lärmquelle selbst sein. Ein freundlicher und bestimmter Austausch mit den Nachbarn kann oft helfen, Missverständnisse zu klären und zu einer Lösung zu kommen. Geben Sie konkret an, welche Art von Lärm Sie stört und bitten Sie höflich darum, Rücksicht zu nehmen. Oftmals sind sich die Verursacher der Ruhestörung gar nicht bewusst, wie laut sie tatsächlich sind.

Schritt 2: Vermieter oder Hausverwaltung informieren

Wenn das Ansprechen der Lärmquelle nicht ausreicht oder nicht möglich ist, sollten Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Schildern Sie das Problem und bitten Sie um Abhilfe. In vielen Fällen können Vermieter oder Hausverwaltung ein klärendes Gespräch mit den Störern führen oder Maßnahmen ergreifen, um die Ruhestörung einzudämmen.

Schritt 3: Ordnungsamt kontaktieren

Wenn sich die Ruhestörung trotz des Gesprächs mit der Lärmquelle und dem Kontakt mit Vermieter oder Hausverwaltung nicht bessert, können Sie das örtliche Ordnungsamt einschalten. Das Ordnungsamt ist zuständig für die Einhaltung der Ruhezeiten und kann bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Hierzu müssen Sie in der Regel eine schriftliche Beschwerde einreichen und das Problem detailliert schildern.

Schritt 4: Polizei einschalten

Die Polizei ist meist nur die letzte Instanz, wenn es sich um eine akute Lärmbelästigung handelt und das Ordnungsamt nicht erreichbar ist. Bei zu lauten Partys, Ruhestörungen in der Nacht oder anderen akuten Fällen können Sie die Polizei kontaktieren. Die Polizei ist befugt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ruhestörung zu beenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und die Vorgehensweise je nach Situation variieren kann. Am besten informieren Sie sich über die genauen Anlaufstellen und Vorgehensweisen in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Beratungsstellen und Beschwerdestellen in NRW

Name der Anlaufstelle Kontaktinformationen
Mieterverein NRW Telefon: 0211 93 65 0
Email: info@mieterverein-nrw.de
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Telefon: 0211 38 09 0
Email: kontakt@vz-nrw.de
Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde Die Kontaktdaten des örtlichen Ordnungsamts finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde
Polizei NRW Notruf: 110

Das Fazit zur Mittagsruhe in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzliche Mittagsruhe. Die Ruhezeiten werden stattdessen durch kommunale Satzungen und individuelle Hausordnungen festgelegt. Gewerbetreibende, Handwerker und Gastronomiebetriebe unterliegen nationalen und landesweiten Gesetzen zum Lärmschutz.

Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten können Bußgelder verhängt werden, und bei wiederholten Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung des Mietvertrags. Es ist wichtig für Privatpersonen, die örtlichen Ruhezeiten zu respektieren und Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen.

Bei Ruhestörungen sollten Betroffene zunächst das Gespräch mit der Lärmquelle suchen und versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn dies nicht ausreicht, können die entsprechenden Anlaufstellen wie das örtliche Ordnungsamt oder die Polizei kontaktiert werden.

Die Ruhezeiten und der Schutz vor Lärmbelästigung bleiben weiterhin wichtige Themen. Es ist ratsam, sich über lokale Entwicklungen und neue rechtliche Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten und bei Bedarf professionellen Rat einzuholen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Mittagsruhe in NRW:

Mittagsruhe in NRW Gesetzliche Regelung Gewerbliche Ausnahmen Rechtliche Konsequenzen
Ruhezeiten Durch kommunale Satzungen und individuelle Hausordnungen festgelegt Gewerbetreibende unterliegen nationalen und landesweiten Gesetzen zum Lärmschutz Bußgelder und bei wiederholten Verstößen mögliche Kündigung des Mietvertrags
Rücksichtnahme Wichtig, die Ruhezeiten zu respektieren und Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen
Rechtliche Schritte Bei Ruhestörungen erst das Gespräch suchen, dann Anlaufstellen wie Ordnungsamt oder Polizei kontaktieren

Ausblick: Zukünftige Entwicklungen für die Mittagsruhe in NRW

Da es keine generelle gesetzliche Mittagsruhe in NRW gibt, ist es unwahrscheinlich, dass sich dies in naher Zukunft ändert. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Kommunen oder Gemeinden ihre Regelungen zur Mittagsruhe überarbeiten oder neue Satzungen einführen. Der Lärmschutz und das Wohlbefinden der Bevölkerung werden auch weiterhin wichtige Themen bleiben, und es könnte Änderungen oder Anpassungen geben, um die Ruhezeiten effektiver zu regeln. Es ist ratsam, sich über lokale Entwicklungen und neue rechtliche Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten.

FAQ

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Mittagsruhe?

Nein, in Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzlich festgelegte Mittagsruhe. Die Ruhezeiten werden durch kommunale Satzungen der einzelnen Gemeinden geregelt.

Welche Regelungen gelten für die Ruhezeiten in Nordrhein-Westfalen?

Die Ruhezeiten in Nordrhein-Westfalen werden durch die örtlichen Satzungen der Kommunen festgelegt. In der Regel sind Ruhezeiten werktags zwischen 13 und 15 Uhr vorgesehen, jedoch können diese Zeiten variieren.

Gibt es bundesweit einheitliche Regelungen für die Ruhezeiten in Deutschland?

Nein, es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung für die Ruhezeiten in Deutschland. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und durch kommunale Satzungen ergänzt werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Ruhezeiten?

Bei Verstößen gegen die Ruhezeiten können Bußgelder verhängt werden. In Nordrhein-Westfalen können die Bußgelder für Verstöße gegen die nächtliche Ruhezeit an Werk-, Sonn- und Feiertagen bis zu 5.000 Euro betragen.

Gibt es Ausnahmen von den Ruhezeiten in Nordrhein-Westfalen?

Ja, es gibt gewisse Ausnahmen von den grundlegenden Ruhezeiten. Zum Beispiel können in bestimmten Fällen Ernte- und Bestellarbeiten eine Stunde vor und nach der üblichen Nachtruhe durchgeführt werden.

Wie wird Kinderlärm in Nordrhein-Westfalen behandelt?

Gemäß dem Landesimmissionsschutz-Gesetz in NRW gilt Kinderlärm nicht als Ruhestörung. Kinderlärm wird als notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung betrachtet und ist sozialadäquat und zumutbar.

An wen sollte ich mich bei Ruhestörung wenden?

Bei Ruhestörungen sollte zunächst das Gespräch mit der Lärmquelle gesucht werden. Bei Bedarf kann sich an den Vermieter, die Hausverwaltung oder bei weiterer Eskalation an das örtliche Ordnungsamt gewandt werden.

Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe in Nordrhein-Westfalen?

Nein, in Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzliche Mittagsruhe. Die Ruhezeiten werden durch kommunale Satzungen und individuelle Hausordnungen festgelegt.

Wie könnten sich die Regelungen zur Mittagsruhe in NRW in Zukunft entwickeln?

Es ist möglich, dass einzelne Kommunen oder Gemeinden ihre Regelungen zur Mittagsruhe überarbeiten oder neue Satzungen einführen. Es ist ratsam, sich über lokale Entwicklungen und neue rechtliche Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten.

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