Willkommen bei Beihilfe NRW, Ihrem umfassenden Ratgeber für staatliche Unterstützung in Nordrhein-Westfalen. Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Ihnen alle Informationen, die Sie über Beihilfezahlungen und unsere praktische Beihilfe-App benötigen. Ob Sie einen Beihilfeantrag stellen möchten, Fragen zur Beihilfestelle haben oder einfach weitere Informationen zum Beihilferecht in NRW suchen – hier sind Sie richtig.

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Beihilfezahlung

Diese Seite enthält wichtige Informationen rund um das Thema Beihilfe. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur Beihilfezahlung und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.

Beihilfezahlung beantragen

Um eine Beihilfezahlung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Eine bequeme Option ist die Nutzung der Beihilfe-App. Mit dieser App können Sie Ihren Antrag digital einreichen und den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen. Die Beihilfe-App bietet Ihnen eine einfache und zeitsparende Möglichkeit, Ihre Beihilfezahlung zu beantragen.

Bearbeitungszeiten und Zwischennachrichten

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird dieser von der Beihilfestelle bearbeitet. Die Bearbeitungszeiten können je nach Aufkommen variieren und werden Ihnen von der Beihilfestelle kommuniziert. Während des Bearbeitungsprozesses können Sie auch Zwischennachrichten erhalten, um über den aktuellen Stand informiert zu bleiben.

Weitere Informationen zur Beihilfezahlung

Falls Sie weitere Fragen zur Beihilfezahlung haben oder weitere Informationen benötigen, finden Sie diese auf unserer Website. Dort finden Sie auch die rechtlichen Grundlagen sowie die Kontaktdaten der Beihilfestelle. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten oder Anliegen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Häufig gestellte Fragen

Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,

da uns derzeit eine Vielzahl von Anfragen erreicht, möchten wir Ihnen nachstehend die häufigsten Fragen direkt beantworten.

FAQ

  1. Was ist Beihilfe NRW?

    Beihilfe NRW ist ein staatliches Unterstützungsprogramm für Beamte in Nordrhein-Westfalen.

  2. Wie beantrage ich Beihilfe in NRW?

    Um Beihilfe in NRW zu beantragen, nutzen Sie bitte das Beihilfe-Antragsformular, das auf der offiziellen Website des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar ist.

  3. An wen kann ich mich bei Fragen zur Beihilfe in NRW wenden?

    Bei Fragen zur Beihilfe in NRW steht Ihnen die Beihilfestelle Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

  4. Welche Unterlagen werden für den Beihilfe-Antrag in NRW benötigt?

    Für den Beihilfe-Antrag in NRW werden in der Regel Nachweise über die medizinischen Aufwendungen benötigt, wie z.B. Rechnungen und ärztliche Verordnungen.

  5. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Beihilfe-Antrags in NRW?

    Die Bearbeitungszeit für Ihren Beihilfe-Antrag in NRW kann je nach Auslastung der Beihilfestelle variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen.

  6. Kann ich meine Beihilfe in NRW auch online einreichen?

    Ja, Sie können Ihren Beihilfe-Antrag in NRW auch online einreichen. Nutzen Sie dafür die Beihilfe-App, die auf der offiziellen Website verfügbar ist.

Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Antworten keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen. Bei speziellen Anliegen und individuellen Rechtsfragen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Beihilfestelle Nordrhein-Westfalen.

Frage Antwort
Was ist Beihilfe NRW? Beihilfe NRW ist ein staatliches Unterstützungsprogramm für Beamte in Nordrhein-Westfalen.
Wie beantrage ich Beihilfe in NRW? Um Beihilfe in NRW zu beantragen, nutzen Sie bitte das Beihilfe-Antragsformular, das auf der offiziellen Website des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar ist.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Beihilfe in NRW wenden? Bei Fragen zur Beihilfe in NRW steht Ihnen die Beihilfestelle Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden für den Beihilfe-Antrag in NRW benötigt? Für den Beihilfe-Antrag in NRW werden in der Regel Nachweise über die medizinischen Aufwendungen benötigt, wie z.B. Rechnungen und ärztliche Verordnungen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Beihilfe-Antrags in NRW? Die Bearbeitungszeit für Ihren Beihilfe-Antrag in NRW kann je nach Auslastung der Beihilfestelle variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen.
Kann ich meine Beihilfe in NRW auch online einreichen? Ja, Sie können Ihren Beihilfe-Antrag in NRW auch online einreichen. Nutzen Sie dafür die Beihilfe-App, die auf der offiziellen Website verfügbar ist.

Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Antworten keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen. Bei speziellen Anliegen und individuellen Rechtsfragen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Beihilfestelle Nordrhein-Westfalen.

Informationen zum Beihilferecht NRW

Das Beihilferecht NRW umfasst eine Vielzahl von Leistungsbereichen, die für Beihilfeberechtigte von Bedeutung sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige Praxisbeispiele und weitere Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen und Kontaktdaten.

Praxisbeispiele

Im Rahmen des Beihilferechts NRW sind verschiedene Leistungsbereiche abgedeckt. Hier finden Sie einige Beispiele für Vorverfahren:

Leistungsbereich Vorverfahren
Reha/Kur 20
Psychotherapie 22
Zahnimplantate 24
Zahnersatz 26
Kieferorthopädie 27
Hilfsmittel 28
Wahlleistungen im Krankenhaus 30
Privatkliniken 32
Unfall 33
Pflege 34
Auslandsbehandlungen 36
Beihilfen in Todesfällen 38
Besonderheiten bei gesetzlich krankenversicherten Personen 40
Besonderheiten Polizeibeamt*innen 41
Besonderheiten Tarifbeschäftigte 42

Weitere Informationen zu den genannten Leistungsbereichen finden Sie in den jeweiligen Vorverfahren.

Weitere Informationen

Zusätzlich zu den Praxisbeispielen finden Sie weitere Informationen zum Beihilferecht NRW:

  • Rechtsgrundlagen (44)
  • Kontaktdaten (45)
  • Organspendeausweis

Die Rechtsgrundlagen bilden die gesetzliche Basis für die Beihilfeleistungen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich an die angegebenen Kontaktdaten wenden. Denken Sie auch daran, Ihren Organspendeausweis aktuell zu halten.

Die Rheinischen Versorgungskassen

Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Praxisleitfaden eine kompakte Information rund um Ihre Beihilfeberechtigung zur Verfügung stellen zu können. Das Beihilfenrecht ist kompliziert und regelmäßigen Änderungen unterworfen. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen eine praxisnahe Orientierung geben und Ihnen aufzeigen, bei welchen Gelegenheiten es Besonderheiten beim Verfahren zu beachten gilt. Zum Beispiel, in welchen Fällen eine Voranerkennung durch die Beihilfekasse zwingend vorgeschrieben ist.

Ihre Dienstherren bzw. Arbeitgeber haben die Erwartung an die Beihilfekasse, dass die Beihilfen „nur“ im vom Gesetzgeber vorgesehenen Umfang erbracht werden. Nicht selten kommt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Rechnungskürzungen oder es kann gar keine Beihilfe gewährt werden. Die Erstattungen der privaten Krankenversicherungen können sich dadurch deutlich von den Erstattungen der Beihilfekasse unterscheiden, da diese Versicherungen Ihnen die Leistungen in Abhängigkeit des gewählten Versicherungstarifes erstatten. Der Leitfaden soll Sie insoweit auch dafür sensibilisieren, dass es regelmäßig zu Leistungsunterschieden gegenüber der privaten Krankenversicherung kommen kann.

Bitte beachten Sie, dass diesem Praxisleitfaden die Rechtslage vom 01.04.2023 zu Grunde liegt. Es bietet sich im Zweifelsfall immer an, vorherige Rücksprache mit der Beihilfekasse zu halten. Wir wünschen Ihnen eine möglichst aufschlussreiche Lektüre.

Ihre Rheinischen Versorgungskassen

Über die RVK und die Beihilfekasse

Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungskompetenz, eigenem Budget und eigenen Selbstverwaltungsorganen mit Sitz in Köln-Deutz. Sie sind in erster Linie Dienstleister für Städte, Gemeinden und Kreise in Sachen Beihilfen, Personalentgelte sowie Beamten- und Zusatzversorgung. Die Beihilfebearbeitung wird seit 1997 als Komplettservice angeboten.

In der Beihilfekasse werden die Beihilfenrechte der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundes angewendet. Dabei werden jährlich Beihilfen für ca. 28.000 beihilfeberechtigte Personen berechnet.

Weitere Informationen bieten die RVK-Website.

Beihilfe im Überblick

Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung, die den Beihilfeberechtigten als Ergänzung zu ihren laufenden Bezügen gewährt wird. Sie dient als Eigenvorsorge und deckt bestimmte Ausgaben in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beihilfe nicht alle Kosten in diesen Lebensbereichen abdeckt.

Folgende Leistungen sind beihilfefähig:

  • Ärztliche Behandlungen und Medikamente*
  • Psychotherapien und Rehabilitationsmaßnahmen*
  • Kosten für Pflegegeld, Pflegehilfsmittel und den pflegebedingten Umbau des Wohnumfeldes
  • Aufwendungen in Schwangerschaft, Entbindung, Wochenbett und Säuglingsausstattung
  • Gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und Überführungskosten im Todesfall
  • Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, für die keine Beihilfe gewährt wird. Dazu gehören:

  • Rezeptfreie Arzneimittel bei Erwachsenen*
  • Kieferorthopädische Behandlungen von Erwachsenen*
  • Rezeptpflichtige Schnupfen- und Abführmittel bei Erwachsenen*
  • Haushaltshilfen bei Erkrankung einer nicht geringfügig beschäftigten haushaltsführenden Person
  • Bestattungskosten

*Es gibt seltene Ausnahmefälle, in denen diese Leistungen beihilfefähig sein können.

Rechtsgrundlagen für die Beihilfe sind im §75 des Landesbeamtengesetzes NRW festgelegt. Dieser regelt die Bezüge, die der Dienstherr seinen Beamten in Krankheits-, Geburts-, Pflege– und Todesfällen gewährt.

Beispiel:

Leistung Beihilfeberechtigt Beihilfefähig
Ärztliche Behandlung Ja Ja
Rezeptfreie Arzneimittel Ja Nein*
Pflegegeld Nein Ja
Bestattungskosten Ja Nein

*Ausnahmen können gelten.

Für weitere Informationen zu den Leistungen, Rechtsgrundlagen und Kontaktdaten der Beihilfestelle besuchen Sie die offizielle Webseite.

Wer kann Beihilfen bekommen?

Das Beihilfenrecht unterscheidet zwischen den eigentlichen beihilfeberechtigten Personen, also den Anspruchsberechtigten, und deren sogenannten berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Berücksichtigungsfähige Angehörige können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner oder die Kinder der beihilfeberechtigten Person sein. Nur die beihilfeberechtigte Person selber kann Anträge stellen oder sich mit sonstigen Anliegen an die Beihilfekasse wenden.

Beihilfeberechtigte Person

Beihilfeberechtigte Personen sind in der Regel aktive Beamte oder Versorgungsberechtigte (Ruhestandsbeamte oder Witwen bzw. Witwer von Ruhestandsbeamten). Sie erhalten Beihilfen, solange sie laufende Bezüge erhalten (Dienst- oder Versorgungsbezüge). Das bedeutet, dass die Gewährung von Beihilfe an die Zahlung von laufenden Bezügen geknüpft ist. Sobald diese laufenden Bezüge nicht mehr gezahlt werden, ist im Regelfall die Gewährung von Beihilfe ausgeschlossen. In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob ein Sondertatbestand besteht, der trotzdem noch die Gewährung von Beihilfen zulässt (z. B. bei Elternzeit von Beamten, die mit einer in der Privatwirtschaft beschäftigten Person verheiratet sind und nicht in deren gesetzliche Krankenversicherung als familienversicherte Person aufgenommen werden).

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner der beihilfeberechtigten Person

Die Aufwendungen von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern der beihilfeberechtigten Personen sind nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese nicht selbst beihilfeberechtigt sind und wirtschaftlich unselbstständig sind. Das Beihilfenrecht geht pauschalierend von einer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit im Antragsjahr aus, wenn die Einkünfte im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten haben:

Jahr Einkommensgrenze
2022 20.000 Euro
2023 21.071 Euro
2024 21.995 Euro

Die Einkommensgrenze wird regelmäßig im gleichen Verhältnis, wie sich der Rentenwert West erhöht, ab dem Kalenderjahr 2022 angepasst (mit Wirkung für das auf die Rentenerhöhung folgende Kalenderjahr). Für getrennt lebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner werden Beihilfen nur gewährt, wenn sie einen Unterhaltsanspruch (§ 1361 BGB/§ 12 LPartG) gegen die beihilfeberechtigte Person haben. Für geschiedene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner werden keine Beihilfen gewährt.

Kinder der beihilfeberechtigten Person

Die Aufwendungen der Kinder der beihilfeberechtigten Person sind nur dann beihilfenrechtlich zu berücksichtigen, wenn diese nicht selbst beihilfeberechtigt sind und im Familienzuschlag berücksichtigt werden oder berücksichtigungsfähig sind. Der Familienzuschlag wird für minderjährige Kinder gewährt. Für volljährige Kinder wird der Familienzuschlag nur dann gewährt, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Um Beihilfen für sein volljähriges Kind zu bekommen, ist es im Regelfall ausreichend, wenn die Zahlung des Familienzuschlags nachgewiesen wird. Es ist nicht erforderlich, Ausbildungsverträge, Schul- oder Studienbescheinigungen an die Beihilfekasse zu senden. Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, wird eine Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Kind nur der Person gezahlt, die den entsprechenden Anteil des Familienzuschlags tatsächlich erhält.

Weitere Informationen: www.versorgungskassen.de/beihilfen/nordrhein-westfalen/kinder.html

Für was gibt es Beihilfen?

Beihilfe NRW gewährt Unterstützungen in verschiedenen Bereichen, darunter Krankheit, Pflege, Geburt, Tod sowie Vorsorgemaßnahmen und Prävention.

Krankheit

Bei Krankheit sind die notwendigen Aufwendungen zur Wiedererlangung der Gesundheit beihilfefähig. Dies umfasst beispielsweise ärztliche Behandlungen, Medikamentenkosten oder Hilfsmittel. Auch Psychotherapien und Rehabilitationsmaßnahmen fallen unter diese Kategorie.

Pflege

Sämtliche Leistungen, die im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) geregelt sind, werden ebenfalls im Beihilfenrecht berücksichtigt. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den pflegebedingten Umbau des Wohnumfeldes sowie Leistungen in einer stationären Pflegeeinrichtung. In bestimmten Fällen kann auch eine Beihilfe zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung gewährt werden.

Geburt

In Geburtsfällen werden Beihilfen für die Aufwendungen der Schwangerschaftsüberwachung, der Entbindung, des Wochenbetts sowie der Säuglingsausstattung gewährt. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von 170 Euro für die Erstausstattung.

Tod

Im Todesfall können Beihilfen nur zu den Aufwendungen für die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau sowie für die Überführungskosten gewährt werden. Bestattungskosten werden nicht erstattet, jedoch besteht unter Umständen ein Anspruch auf das beamtenrechtliche Sterbegeld.

Vorsorgemaßnahmen / Prävention

Im Beihilfenrecht sind auch zahlreiche vorsorgende Maßnahmen und präventive Leistungen vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Kuren zur Erhaltung der Gesundheit.

Versorgungsbereich Beispielhafte Leistungen
Krankheit Ärztliche Behandlungen, Medikamentenkosten, Hilfsmittel, Psychotherapien, Rehabilitationsmaßnahmen
Pflege Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für den pflegebedingten Umbau des Wohnumfeldes, Leistungen in stationärer Pflegeeinrichtung
Geburt Schwangerschaftsüberwachung, Entbindung, Wochenbett, Säuglingsausstattung (Zuschuss für Erstausstattung von 170 Euro)
Tod Gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau, Überführungskosten (keine Erstattung weiterer Bestattungskosten)
Vorsorgemaßnahmen / Prävention Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Kuren zur Erhaltung der Gesundheit

Verfahren

Die Beihilfe umfasst verschiedene Verfahren, darunter die Antragstellung, die Nutzung der Beihilfe-App, die Bearbeitungszeiten und den Empfang von Zwischennachrichten.

Antragstellung

Um Beihilfe zu beantragen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Der Antrag kann als Erstantrag, Langantrag oder Kurzantrag gestellt werden, je nach individuellem Bedarf und Umfang der beantragten Leistungen.

Beihilfe-App

Die Beihilfe-App bietet eine bequeme und benutzerfreundliche Möglichkeit, den Antrag digital einzureichen. Mit der App können Sie Ihre Belege hochladen und den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags verfolgen.

Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge variieren je nach Aufkommen und können von der zuständigen Beihilfestelle kommuniziert werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die aktuellen Bearbeitungszeiten zu informieren und eventuelle Fristen im Blick zu behalten.

Zwischennachrichten

Während der Bearbeitung Ihres Beihilfeantrags erhalten Sie regelmäßig Zwischennachrichten, die den aktuellen Stand der Bearbeitung anzeigen. Diese Nachrichten dienen der Information über etwaige weitere Schritte oder benötigte Unterlagen.

Weitere Informationen

Um weitere Informationen zur Beihilfe NRW zu erhalten, können Sie sich über die Rechtsgrundlagen informieren, die Kontaktdaten der Beihilfekasse nutzen und Ihren Organspendeausweis aktualisieren.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen regeln die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen. Sie legen die Rahmenbedingungen und Anspruchsberechtigungen fest, um staatliche Unterstützung bei medizinischen Kosten zu erhalten.

Kontaktdaten

Bei Fragen oder Anliegen zur Beihilfe NRW können Sie direkt Kontakt mit der Beihilfekasse aufnehmen. Die Kontaktdaten ermöglichen Ihnen eine unkomplizierte Kommunikation und schnelle Klärung Ihrer Anliegen.

Beihilfekasse Telefonnummer E-Mail Adresse
Beihilfekasse NRW +49 (0)123456789 info@beihilfekasse.de Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Anliegen oder Fragen rund um die Beihilfe NRW an die Beihilfekasse zu wenden. Das freundliche Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Organspendeausweis

Der Organspendeausweis ist ein wichtiges Dokument, um Ihre Einstellung zur Organspende festzuhalten. Mit einem Organspendeausweis geben Sie Ihren Willen zur Organspende im Falle Ihres Todes bekannt. Es ist eine persönliche Entscheidung, die Leben retten kann. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung und tragen Sie Ihren Organspendeausweis immer bei sich.

Aktuelle Informationen zum Thema Organspende und weitere Details zum Ausstellen eines Organspendeausweises finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Fazit

Die Beihilfe NRW bietet eine staatliche Unterstützung für Beamte und deren Familien bei Krankheit, Pflege, Geburt und anderen medizinischen Ausgaben. Durch den einfachen Online-Antrag und regelmäßige Kommunikation der Bearbeitungszeiten ist der Antragsprozess unkompliziert. Bei Fragen und speziellen Anliegen stehen die Kontaktdaten der Beihilfestelle zur Verfügung. Es ist wichtig, die Rechtsgrundlagen zu beachten und den Organspendeausweis aktuell zu halten. Die Beihilfe NRW ist ein wertvolles Instrument, um die finanzielle Belastung in medizinischen Notfällen zu reduzieren.

FAQ

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte und deren Familien bei Krankheit, Pflege, Geburt und anderen medizinischen Ausgaben. Sie ergänzt die laufenden Bezüge und deckt notwendige Aufwendungen zur Wiedererlangung der Gesundheit ab.

Wer kann Beihilfen bekommen?

Beihilfeberechtigte Personen sind in der Regel aktive Beamte oder Versorgungsberechtigte. Berücksichtigungsfähige Angehörige können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder der beihilfeberechtigten Person sein.

Für was gibt es Beihilfen?

Beihilfen werden gewährt bei Krankheit, Pflege, Geburt, Tod und Vorsorgemaßnahmen/Prävention. Sie können unter anderem für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel, Psychotherapien, Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegegeld und Pflegehilfsmittel beantragt werden.

Wie funktioniert das Verfahren?

Der Antrag auf Beihilfe kann online gestellt werden, entweder als Erstantrag, Langantrag oder Kurzantrag. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Aufkommen und können von der Beihilfestelle kommuniziert werden. Zwischennachrichten informieren über den aktuellen Stand der Bearbeitung.

Wo finde ich weitere Informationen?

Rechtsgrundlagen für die Beihilfe NRW, Kontaktdaten der Beihilfestelle und Informationen zum Organspendeausweis finden Sie auf der Webseite der Rheinischen Versorgungskassen.

Was ist das Fazit?

Zusammenfassend bietet die Beihilfe NRW eine staatliche Unterstützung für Beamte und deren Familien bei Krankheit, Pflege, Geburt und anderen medizinischen Ausgaben. Der Antrag auf Beihilfe kann einfach online gestellt werden, und die Bearbeitungszeiten werden regelmäßig kommuniziert. Bei Fragen und speziellen Anliegen stehen die Kontaktdaten der Beihilfestelle zur Verfügung. Beachten Sie die Rechtsgrundlagen und halten Sie Ihren Organspendeausweis aktuell. Die Beihilfe NRW ist ein wertvolles Instrument, um die finanzielle Belastung in medizinischen Notfällen zu reduzieren.

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